Zentralverwaltungswirtschaft

Zentralverwaltungswirtschaft
Zentralplanwirtschaft. 1. Begriff:  Wirtschaftsordnung, in der die innerhalb einer Gesellschaft ablaufenden Wirtschaftsprozesse von einer staatlichen Zentralinstanz geplant und koordiniert werden. Im Idealfall ist nur ein Planträger vorhanden.
- Gegensatz:  Marktwirtschaft,  Verkehrswirtschaft.
- 2. Formen: a) Nach den Konsumentenfreiheiten (Eucken): (1) Total zentralgeleitete Wirtschaft: Die Konsumenten erhalten ein von der Zentralinstanz individuell eindeutig determiniertes Konsumgutbündel; (2) zentralgeleitete Wirtschaft mit freiem Konsumguttausch: Die Konsumenten können untereinander die ihnen jeweils zugeteilten Güter nach eigenen Präferenzen austauschen; (3) zentralgeleitete Wirtschaft mit freier Konsumgutwahl: Die Konsumenten erhalten Berechtigungsscheine bzw. Geldzeichen, mit denen sie nach eigenen Präferenzen staatlich bereitgestellte Konsumgüter auswählen können.
- b) Nach Eigentumsform: (1) Z. mit Privateigentum ( Kriegswirtschaft); (2) Z. mit Gesellschaftseigentum ( Rätedemokratie); (3) Zentralverwaltungswirtschaften mit Staatseigentum ( staatssozialistische Zentralplanwirtschaften).

Lexikon der Economics. 2013.

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